Koch's Abrechnungstipp
Adjustierte Aufbissschienen mit Gesichtsbogen werden häufig falsch abgerechnet. Einerseits heisst es in den Einleitenden Bestimmungen zum BEL II, dass alle Leistungen auf eine Rechnung gehören, andererseits soll dieses bei Schienen anders sein. Was gilt nun?
Fakt ist: Werden funktionsanalytische Leistungen erbracht und schickt Ihnen der Zahnarzt eine Bissgabel oder einen Gesichtsbogen mit zur Herstellung der Schiene, dann müssen 2 Regeln beachtet werden.
1. FAL-Leistungen gehören (nur bei Schienen) auf eine zweite Rechnung und werden nur nach BEB abgerechnet. 2. Eine Berechnung der BEL II Position 012 0 Mittelwertartikulator ist ausgeschlossen.
Das bedeutet, dass Sie bitte nicht mit Mittelwertartikulator und Mehraufwand für indiv. Artikulator abrechnen, sondern auf der Kassenrechnung auf den Mittelwertartikulator verzichten und auf einer 2.Rechnung nach BEB die Kosten für den indiv. Artikulator und das Einsetzen nach Gesichtsbogen privat abrechnen.
GKV Patient - Gleichartige Versorgung
PKV Patient
Koch's Abrechnungstipp
Bei der Rechnung für einen PKV-Patienten gilt diese Regelung nicht und Sie können alle anfallenden Positionen auf einer Rechnung zusammen aufführen.
PKV Patient
Koch's Abrechnungstipp
Jede Art von Angeboten oder Rechnungen für das Dentallabor oder das Praxislabor kann hier immer nur eine individuelle Empfehlung darstellen. Falls weitere Leistungen erbracht
werden aus technischer Art oder auf Wunsch des Behandlers können diese natürlich mit einfliessen in ein entsprechendes Angebot.
Beachten Sie bitte die Regeln der Rechnungslegung und der kaufmännischen Grundsätze wie „Leistungswahrheit, Leistungsklarheit, Vollständigkeit und Richtigkeit.“.
Alle angegebenen Rechnungsbeispiele sind empfohlene Rechnungsbeispiele, die natürlich individuell an Ihr System und Ihre Art abzurechnen angepasst werden können.
Uwe Koch